Die SPD plant Gesetzesinitiative für eine Neuregelung der Finanzierung der atomaren Entsorgung und der Atomhaftung
Eine SPD-geführte Landesregierung in Hessen wird, so Dr. Scheer vom SPD-Zukunftsteam Wirtschaft und Umwelt, unverzüglich über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative ergreifen, die die indirekte Subventionierung der Atomkraftwerksbetreiber im Zusammenhang mit den Rückstellungen für die atomare Entsorgung und in Form der weitgehenden Freistellung von einer angemessenen Atomhaftung aufhebt.
Nicht allein wegen der rechtskräftig und zeitnah anstehenden Stilllegung der Atomreaktoren Biblis A und Biblis B bis 2009 bzw. 2013 und den besonders von älteren Reaktoren ausgehenden überdurchschnittlichen Schadensgefahren ist eine generelle gesetzliche Neuregelung der bisherigen Rückstellungs- und Haftungspraxis überfällig.
Unmittelbarer formaler Anlass für diese Initiative ist, so Dr. Scheer
- zum einen die jüngste Mitteilung der EU-Kommission an den Rat, KOM (2007) 794 vom 17.12.2007, in der schwerwiegende Bedenken gegen die derzeitige deutsche Rückstellungspraxis für die atomare Entsorgung erhoben werden, weil sie den EU-Binnenmarkt verzerrt. Damit bestätigt sie die Kritik, die ich seit vielen Jahren an der deutschen Praxis der steuerfreien Rückstellungen für die Atomentsorgung geäußert habe;
- zum anderen die in diesem Halbjahr im Bundestag anstehende Änderung des Atomhaftungsrechts, in dem jedoch - dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zufolge - die Kernfrage der gegenwärtigen Atomhaftungsregelungen nicht behandelt wird, nämlich die Höhe der von den Atomkraftwerksbetreibern zu leistenden Deckungsvorsorge.
Zur Rückstellungsfrage bei der Atomentsorgung:
Die steuerfreien Rückstellungen für die atomare Entsorgung (Rückbau stillgelegter Atomkraftwerke und atomarer Entlagerung), die die Atomkraftwerksbetreiber bilden dürfen, liegen bei einem Gesamtvolumen von gegenwärtig knapp 30 Mrd. Euro. Diese Mittel dürfen über lange Zeiträume - bis zum Eintritt des jeweiligen Rückstellungszwecks - operativ von den Stromkonzernen frei für beliebige Investitionen verwendet werden.
Sie haben damit die Funktion steuerfreier Gewinne, mit denen die Atomkraftwerkbetreiber einzigartige Wettbewerbsvorteile in der Hand haben - besonders gegenüber den Stadtwerken. Nicht zuletzt mit diesen Gewinnen wurde der Konzentrationsprozess der deutschen Stromwirtschaft vorangetrieben, der eine der Hauptursachen der weit überdimensionierten Preissteigerungen ist, mit denen die Verbraucher laufend heimgesucht werden. Der aus der gegenwärtigen Rückstellungsregelung abgeleitete operative Vorteil ist auch einer der wesentlichen Gründe, warum diese Stromkonzerne unbedingt am Betrieb von Atomkraftwerken festhalten wollen.
Die Rückstellungsmilliarden sind eine indirekte Subvention der großen Stromkonzerne. Hinzu kommt: Es ist nicht sichergestellt, dass die rückgestellten Milliardenbeträge im Bedarfsfall unmittelbar abrufbereit sind, da sie in anderweitigen Investitionen und Unternehmen gebunden und somit auch Kurs- und Konkursrisiken ausgesetzt sind.
Dieses Steuerprivileg beläuft sich auf mindestens 175 Mio. Euro pro Jahr, was über den Zeitraum von 32 Jahren - also dem nach dem Atomausstiegsgesetz geltenden durchschnittlichen Zeitraum der Laufzeit eines Reaktors - einen Betrag von 5,6 Mrd. Euro ausmacht. Und zwar muss dieser Betrag ab dem Beginn der atomaren Endlagerung und dem Rückbau des Atomkraftwerks zur Verfügung stehen. Damit werden die Rückstellungsmillionen bzw. -milliarden bundesweit im Nachhinein zu einem jahrzehntelangen wirkenden zinsfreien Darlehen.
Die einzige Möglichkeit, diesem marktwirtschaftswidrigen Vorteil Abhilfe zu verschaffen, ist die Bildung eines öffentlich-rechtlichen Fonds auf gesetzlicher Grundlage, in dem die Rückstellungen jährlich einfließen und von den einzahlenden Atomkraftwerkbetreibern nur für die tatsächlichen Rückstellungszwecke abgerufen und verwendet werden dürfen.
Eine diesbezügliche Gesetzesinitiative wurde von ihm, so Dr. Scheer, bereits im Januar 1999 in Form eines Gruppenantrags eingeleitet. Sie kam seinerzeit nicht zum Zuge, weil die Nichtbefassung dieser Frage eine politische Voraussetzung für den Konsens zwischen der seinerzeitigen rot-grünen Bundesregierung und den Atomkraftwerksbetreibern zum Atomausstieg war. Dieser vereinbarte Konsens war dann die Grundlage für das 2001 verabschiedete und unverändert geltende Gesetz für die Beendigung der Atomenergienutzung.
Dieser Konsens ist von den Atomkraftwerksbetreibern inzwischen praktisch aufgekündigt, da sie vehement für eine Verlängerung der Laufzeiten eintreten - und dabei die CDU und die FDP als politische Verbündete haben; allen voran der Hessische Ministerpräsident Koch, der sogar für den Bau neuer Atomkraftwerke eintritt. Über Jahre hinweg haben deshalb die Atomkraftwerksbetreiber ihre Wettbewerbsvorteile weiter nutzen können für einen sogar beschleunigten Konzentrationsprozess.
Wer immer diese Rückstellungspraxis weiter unverändert schwelen lässt, kann nicht ernsthaft vorgeben, im Interesse der Stromverbraucher gegen die Stromkartelle vorzugehen. Deshalb ist jetzt diese Gesetzesinitiative für den Rückstellungsfonds überfällig.
Zur Haftungsfrage der Atomindustrie:
In der Frage der Atomhaftung ist zwar 2001 festgelegt worden, die Haftungsobergrenze von zuvor nur 250 Mio. EUR auf 2,5 Milliarden EUR anzuheben. Diese Regelung erweckt in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass jedes der 17 deutschen Atomkraftwerke eine Haftpflichtversicherung für eine Schadenshöhe von 2,5 Milliarden Euro abgeschlossen habe. Dies ist jedoch mitnichten der Fall. Tatsächlich leisten die Atomkraftbetreiber nur eine Deckungsvorsorge von 256 Mio. Euro.
Der Restbetrag bis zu 2,5 Milliarden pro Reaktor wird über die deutsche Kernreaktorversicherungsgemeinschaft (DKVG) in Form einer Garantiehaftung übernommen.
Dies bedeutet aber, dass praktisch nur ein Reaktor (in Vertretung für alle 17 Reaktoren) in Höhe der Gesamthaftung von 2,5 Mrd. Euro versichert ist. Eine Untersuchung der EU-Kommission hat für den Fall einer privaten Haftpflichtversicherung Zusatzkosten von 5 ct/KWh für Atomstrom ermittelt. Demzufolge handelt es sich bei den Haftungsfreistellungen um ein laufendes Privileg, das pro KWh deutlich höher liegt als die gegenwärtig veranschlagten Atomstromproduktionskosten der großenteils abgeschriebenen Anlagen. Nach der gegenwärtigen deutschen Atomhaftungspraxis zahlt jeder Atomkraftwerksbetreiber für seine Reaktoren lediglich eine Versicherungsprämie von 13,3 Millionen Euro - und dies angesichts des größten unmittelbaren Schadensrisikos für die Allgemeinheit, das es bei technischen Anlagen überhaupt gibt.
Dass diese Frage nicht strenger gehandhabt worden ist, hängt auch mit dem Atomkonsens von 2000 zusammen. Durch die Aufkündigung durch die Atomstromkonzerne ist es jetzt auch in dieser Frage geboten, die Haftungsregelungen so zu gestalten, dass jeder Atomkraftwerkbetreiber für jeden Reaktor eine Deckungsvorsorge von 2,5 Milliarden Euro - eine Verzehnfachung - auferlegt bekommt.
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