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Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) PDF Print E-mail
Written by SolarInfoNews Redaktion   
Saturday, 10 November 2007
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Erneuerbare Energien angeblich auf Erfolgskurs

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wirkt sich, laut Bundesregierung, positiv aus. Immer mehr Strom wird mittels erneuerbarer Energien erzeugt.

Das Bundeskabinett hat den Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Er belegt: Das Förderinstrument EEG hat sich, aus Sicht der Regierung bewährt. Schon heute übersteigen die Nutzen die Kosten des EEG. 

Das Gesetz soll aber auch in anderer Richtung wirken. In den letzten Jahren stieg die Zahl der Arbeitsplätze im  Bereich der erneuerbaren Energien. Heute existieren dort rund 236.000 Arbeitsplätze. Für die nächsten Jahre wird eine Verdopplung
erwartet.
 
Der Erfolg des EEG hat auch andere Länder überzeugt: 18 Staaten der EU und 30 weitere Staaten folgten dem Modell des deutschen EEG.
 

Stromerzeugungskonsens von 12,5 Prozent soll weiter ausgebaut werden

Die Zielvorgabe im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, im Jahr 2010 den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 12,5 Prozent zu erhöhen, wird bereits in diesem Jahr überschritten. Schon im Jahr 2006 lag der Anteil bei 12 Prozent.
 
Bis 2020 soll der Anteil zwischen 25 bis 30 Prozent liegen. Bisher ist im EEG festgeschrieben, den Anteil bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Nach 2020 ist geplant, diesen Anteil kontinuierlich auszubauen.
 
Anreize für weitere Innovationen schaffen

Nach dem EEG erhält jeder, der Strom aus regenerativen Energien in das Stromnetz einspeist, eine Vergütung vom Netzbetreiber. Diese unterscheidet sich danach wie der Strom gewonnen wird und wie viel dies kostet. Sie ist im EEG detailliert festgeschrieben. Der Erfahrungsbericht zeigt auch auf, dass die Vergütungshöhen angepasst werden müssen, um mehr Anreize für innovative und effiziente Anlagen zu bieten. Die Bundesregierung will das EEG novellieren, um den weiteren Ausbau von Windanlagen auf See (Offshore-Windanlagen) zu fördern. 
 
Die im jetzigen EEG vorgesehene Abnahme der Förderung soll erst später einsetzen. Zudem soll die Anfangsvergütung auf 9,1 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden. Außerdem sollen neue Lösungen für den weiteren Netzausbau gefunden werden.
 
Für Windanlagen an Land soll es künftig attraktive Angebote für das so genannte Repowering geben. Dabei sollen ältere Windenergie-Anlagen der ersten Generation durch neue, leistungsstärkere Maschinen ersetzt werden. Damit sollen verfügbare
Standorte besser erreicht werden. Außerdem kann die installierte Leistung erhöht werden - und gleichzeitig die Zahl der Anlagen verringert werden.
 
Wo Strom aus Biomasse gewonnen wird, sollen künftig Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung verstärkt gefördert werden. Außerdem sollen Nachhaltigkeitskriterien eingeführt werden. Mit diesen werden eingesetzte Ausgangsstoffe zertifiziert. Nicht umweltfreundlich produzierte Palmöle sollen nicht mehr eingesetzt werden.
 
Die Novelle soll auch die Bedingungen für den Ausbau und die Nutzung von Wasserkraft und Erdwärme zur Stromerzeugung verbessern. Die Erfolge im Fotovoltaikbereich machen es dagegen möglich, die Förderung schneller abzubauen, um eine Überförderung zu vermeiden.
 
Klimaschutz- und Energiegesetz in Deutschland
 
Nach dem dritten Energiegipfel hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel das Wirtschafts- und das Umweltministerium beauftragt, ein Klimaschutz- und Energiegesetz vorzubereiten. Die Leitschnur für das Gesetzpaket bildet ein Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.
 
Die Novelle des EEG wird ein Teil dieses Gesetzespakets sein. Durch seine Neufassung wird das Gesetz effizienter und einfacher, bewährte Grundstrukturen bleiben jedoch erhalten. Seine Novellierung ist für das Jahr 2009 vorgesehen.

Weitere Informationen zum EEG

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


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